Zukünftig müssen Sie Ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt übermitteln
Überarbeiteter Entwurf eines Anwendungsschreibens zur E-Bilanz
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen neuen Entwurf eines Schreibens zur E-Bilanz veröffentlicht. Demzufolge gilt die E-Bilanz zwar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, jedoch wird es nicht beanstandet, wenn für das Jahr 2012 noch nicht entsprechend elektronisch übermittelt wird. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Jahresabschlussbestandteile sind dann in Papierform abzugeben.
Diese Daten sind zu übermitteln
Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung bezieht sich auf den Inhalt der Steuerbilanz und – soweit vorhanden – der Gewinn- und Verlustrechnung. Alternativ kann entweder der Inhalt der Handelsbilanz, ergänzt um eine steuerliche Überleitungsrechnung, oder eine gesonderte Steuerbilanz eingereicht werden. Soweit ein Anhang, Lage- und/oder Prüfbericht vorliegt, ist dieser wahlweise in Papierform oder im Rahmen des E-Bilanz-Datensatzes an das Finanzamt zu übermitteln.
Inhalt und Form der Datenübermittlung
Sie übermitteln den Inhalt Ihrer Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Form eines XBRL-Datensatzes auf elektronischem Weg. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen.
XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach zu nutzen.








